Rechtsanwalt Versicherungsrecht

Juristen sind in der Mehrzahl damit beschäftigt, rechtliche Konflikte zwischen streitenden Parteien aufzulösen und zu einer Einigung zwischen den Gegnern zu kommen. Gelingt dies nicht außergerichtlich, ist der Gang vor das Gericht und ein entsprechender Prozess oft die einzige Option, um einen Konflikt auch final zu beenden und um die Streitigkeit zu einem Ende zu führen.

Streiten sich Privatpersonen, so ist das Zivilrecht der einschlägige Rechtsbereich. Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Personen und steht damit im Gegensatz zum öffentlichen Recht, bei dem eine der beiden Parteien immer ein Hoheitsträger ist. Auch das Versicherungsrecht ist dem Zivilrecht zuzuordnen – der Rechtsanwalt Versicherungsrecht ist der Experte, wenn es darum geht, hier für klare Verhältnisse zu sorgen und Streitigkeiten für den Mandanten zufriedenstellend zu lösen.

Rechtsanwalt Versicherungsrecht Leistungen

Versicherungen sind – vereinfacht formuliert – die Absicherung gegen plötzlich eintretende Lebensereignisse, die mit finanziellen Risiken bzw. Einbußen einhergehen. Diese können ganz unterschiedliche Lebensbereiche abdecken und dementsprechend nehmen Versicherungen ganz unterschiedliche Formen an. Zu den bekanntesten Versicherungen gehören:

  • Versicherungen rund um das Kraftfahrzeug (zum Beispiel Voll- und Teilkaskoversicherung)
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Krankenversicherung
  • Hausratversicherung
  • Lebensversicherung
  • Unfallversicherung
  • Wohngebäudeversicherung
  • Rechtsschutzversicherung

Natürlich gibt es neben den genannten Versicherungen noch eine Vielzahl an weiteren Versicherungen, die zum Teil sehr spezielle und durchaus auch ungewöhnliche Risiken auffangen. Ein Anwalt für Versicherungsrecht hat hier regelmäßig die Expertise, um zum Beispiel die jeweiligen Versicherungsverträge zu überprüfen und um einzuschätzen, ob ein Versicherungsfall gemäß den gültigen Vertragsbedingungen überhaupt vorliegt.

Wichtig zu wissen: Gerade im Versicherungsrecht ist auch die wirtschaftliche Betrachtung der Situation von Bedeutung. Ein Anwalt für Versicherungsrecht muss daher nicht nur das juristische Knowhow aufweisen, sondern auch den Sinn für die Gesamtsituation aufbringen, um klug und durchdacht vorzugehen und zu entscheiden.

Brauchen nur Privatpersonen einen Rechtsanwalt für Versicherungsrecht?

In der Regel ist ein Rechtsanwalt für Versicherungsrecht für die Versicherungsnehmer tätig. Dies liegt daran, dass die meisten Versicherungsgesellschaften über eigene Rechtsabteilungen verfügen, die dann tätig werden, wenn es zu Problemen bzw. Schwierigkeiten kommt oder ein Versicherungsfall in seiner Beurteilung unklar ist.

Der Rechtsanwalt Versicherungsrecht steht daher regelmäßig auf der Seite des Versicherungsnehmers. Die Fälle sind häufig nicht regulierte Haftpflichtschäden, aber auch Schwierigkeiten bei der Inanspruchnahme der Berufsunfähigkeitsversicherung. Wichtig für den Versicherungsnehmer: Ziel der anwaltlichen Vertretung ist immer der vollständige Ausgleich des Schadens – vorausgesetzt, dass die Vertragsbedingungen tatsächlich auch erfüllt sind.

Ein weiteres Aufgabenfeld des Anwalts für Versicherungsrecht ist die Beratung darüber, welcher Versicherungsschutz überhaupt einschlägig ist. Nicht selten ist in der Praxis eine Über- oder Unterversicherung gegeben – beides Fälle, die wirtschaftlich nur wenig Sinn ergeben. Zusammen mit einem Versicherungsmakler kann der Anwalt für Versicherungsrecht hier wertvolle Impulse geben und die Versicherungsnehmer an den passenden Versicherungsschutz heranführen.

Welche Schadensbereiche werden durch Versicherungen abgedeckt?

Schäden nehmen eine Vielzahl an Erscheinungsformen an – und haben mindestens ebenso viele Ursachen und Gründe. Sie lassen sich grundsätzlich unterteilen in:

  • Sachschäden: Zu den Sachschäden gehören zum Beispiel Brandschäden an Gebäuden bzw. Immobilien (privat oder gewerblich), Schäden durch Leitungswasser, Schäden durch Überschwemmung oder sogenannte Elementarschäden
  • Personenschäden: Zu den Personenschäden gehören zum Beispiel Krankheit oder Berufsunfähigkeit, aber auch Unfälle.
  • Inhaltsschäden: Zu den Inhaltsschäden gehören zum Beispiel Hausratsschäden, aber auch Schäden durch eine Betriebsunterbrechung im gewerblichen Bereich.

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